
Als Handwerker können Sie sich zwischen einem Aufstieg als Fachexperte oder als Führungskraft bzw. selbständiger Unternehmer entscheiden. Der Meister steht bei beiden Karrierewegen im Zentrum des Aufstiegsmodells.
Der Meisterbrief - ein Gütesiegel
Der Meisterbrief bürgt traditionell für handwerkliche Produkte und Dienstleistungen auf hohem Niveau - und für den persönlichen Erfolg.
Mit dem Meisterbrief stehen viele Wege offen:
- Nicht nur im Handwerk, sondern auch in anderen Wirtschaftszweigen (Link auf Berufsfelder) gibt es hervorragende Karrieremöglichkeiten für hochqualifizierte Meister*innen.
- Sie haben die Möglichkeit, auch ohne Abitur ein Hochschulstudium aufzunehmen.
- Der Meistertitel ist die Chance auf beruflichen Aufstieg und die Übernahme von Führungsverantwortung.
- Wer die Meisterprüfung bestanden hat, hat damit auch den Fortbildungsabschluss "Bachelor Professional" erlangt.
- Der Meisterbrief ist ein international anerkanntes Qualitätssiegel - für Betrieb und Beschäftigte.
© Moritz Götte Fotografie
Vier Prüfungsteile zur Meisterprüfung
Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk wesentlichen Tätigkeiten
Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
Teil I - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Informiere dich bei deiner Handwerkskammer über die aktuellen Regelungen!
Die Meisterprüfung kann in allen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken und einzelnen handwerksähnlichen Gewerben abgelegt werden.
Hierzu können Sie Meistervorbereitungslehrgänge besuchen, mit deren Hilfe Sie sich optimal auf Ihre Meisterprüfung vorbereiten können.
Alternativ zu den Teilen III + IV können die Fortbildungsprüfungen Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordung und die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung) abgelegt werden, die dann auf diese Teile der Meisterprüfung auf Antrag angerechnet werden können.
Die Teilnahme an den Meistervorbereitungslehrgängen ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung. Die Lehrgänge vermitteln Ihnen jedoch die notwendigen Qualifikationen, damit Sie Ihre Meisterprüfung erfolgreich ablegen können.