
Neben dem Meistertitel bietet das Handwerk zahlreiche Fortbildungsabschlüsse, die auf den in der Aus- oder Fortbildung erworbenen Kompetenzen aufbauen. Gewerbliche Fortbildungen finden sich häufig in neuen Tätigkeits- bzw. Technologiefeldern im Handwerk oder in speziellen Handwerkstechniken:
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- erneuerbare Energien
- Gebäudemanagement
- Automatisierungstechnik
- Restaurierung
- Gestaltung
Darüber hinaus kann man sich im Handwerk auch in berufsübergreifenden Bereichen weiterqualifizieren:
Mit dem Meistertitel kann auch ein Studium begonnen werden. Da es länderspezifische Unterschiede gibt, wenden Sie sich bitte direkt an die betreffenden Hochschulen.

Fortbildungsangebote, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung der Handwerkskammer abschließen, sind in hoher Weise qualitätsgesichert und genießen daher einen besonderen Stellenwert auf dem Arbeitsmarkt. Bei den Fortbildungsprüfungen ist zu unterscheiden zwischen
- Fortbildungsprüfungen, die auf Grundlage einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung nach § 42 in Verbindung mit § 42 a und mit 42 b, c oder d HwO abgenommen werden und
- Prüfungen, die auf einer Regelung der Handwerkskammer nach § 42 f HwO beruhen und damit vor allem regionale Bedeutung haben.