
Neben dem Meistertitel bietet das Handwerk zahlreiche Fortbildungsabschlüsse, die auf den in der Aus- oder Fortbildung erworbenen Kompetenzen aufbauen. Gewerbliche Fortbildungen finden sich häufig in neuen Tätigkeits- bzw. Technologiefeldern im Handwerk oder auf spezielle Handwerkstechniken:
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- erneuerbare Energien
- Gebäudemanagement
- Automatisierungstechnik
- Restaurierung
- Gestaltung
Darüber hinaus kann man sich im Handwerk auch in berufsübergreifenden Bereichen weiterqualifizieren
Mit dem Meistertitel kann auch ein Studium begonnen werden. Da es länderspezifische Unterschiede gibt, wenden Sie sich bitte direkt an die betreffenden Hochschulen.

Fortbildungsangebote, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung der Handwerkskammer abschließen, sind in hoher Weise qualitätsgesichert und genießen daher einen besonderen Stellenwert auf dem Arbeitsmarkt. Bei den Fortbildungsprüfungen ist zu unterscheiden zwischen
- Fortbildungsprüfungen, die auf Grundlage einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung nach § 42 in Verbindung mit § 42 a und mit 42 b, c oder d HwO abgenommen werden und
- Prüfungen, die auf einer Regelung der Handwerkskammer nach § 42 f HwO beruhen und damit vor allem regionale Bedeutung haben.