Elektrotechnische Tätigkeiten dürfen auch von Nichtelektrikern durchgeführt werden, wenn der Betrieb nach § 1 in die Handwerksrolle eingetragen ist, die Arbeit in Verbindung mit dem Hauptauftrag steht
Institut
Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V.
Lernmethode
Online
Beginn
Ende
Anmeldung möglich bis